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Europäische Vorschriften zu Materialien für öffentlichen Räumen

Grundlagen über sicheres und hygienisches Design liefern die europäische Vorschrift 98/37/EC und die Verordnung 852/2004/CE. Es wird darin den Einsatz von möglichst fugenlosen und rissfreien Materialien empfohlen, oder sonst Materialien, die nicht schmutzanfällig (Beton oder andere poröse Fugenarten) sind oder Materialien, die weder splittert noch brechen.

Die Materialien sollen deshalb korrosionsbeständig, nicht giftig, mechanisch stabil, und reinigungsfreundlich sein. Unter den empfohlenen Materialien ist Edelstahl das Material, das den hygienischen und Sicherheitsanforderungen am besten erfüllt. Unter den schlechtesten Umständen kann Edelstahl nur zerkratzt oder verbeult werden, nicht jedoch zerschnitten oder zerschlagen, wie es passiert, z.B., mit Keramikmaterialien, die zersplittern und deshalb Verletzungsrisiko darstellen.

Unsere öffentliche selbstreinigende Toiletten sind in der Innenseite mit Edelstahl verkleidet, was zusammen mit der thermischen Isolierung erhebliche Haltbarkeit und Langlebigkeit garantieren.

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